Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Anfallende Gebühren:

  • Leichenhallengebühr € 110,-
  • Totenbeschaugebühr € 63,90
  • Sterbeurkunde € 9,30
  • Abschrift aus dem Sterbebuch € 9,30

Zuständig