Reisedokumente beantragen

Jetzt Reisedokumente beantragen!


Reisepass NEU

Vor der großen Reisezeit im Sommer möchten wir darauf aufmerksam machen die Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit zu prüfen. Die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Gemeindeamt dauert in der Regel ca. 4 Wochen, in der Hochsaison kann es allerdings durchaus um die 6 Wochen beanspruchen. Die Antragstellung eines regulären Reisedokuments benötigt bei der Bezirkshauptmannschaft direkt hingegen ca. 5 Werktage.


Beantragung im Gemeindeamt:

Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir unbedingt vorab um Terminvereinbarung unter 06277-8114 DW 14. 

Unsere Sachbearbeiterin Sabine Totschnig nimmt sich sehr gerne Dienstag bis Donnerstag zu den Parteienverkehrszeiten für Euch Zeit. 


Der Antrag muss ab 12 Jahren persönlich erfolgen, da für beide Dokumente (Reisepass & Personalausweis) ein „Fingerprint“ hinterlegt werden muss. Bei der Antragstellung von Minderjährigen muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei Scheidung der Eltern muss ein Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht und bei unverheirateten Paaren muss eine Obsorgevereinbarung vom Vater des/der Minderjährigen vorgelegt werden.



Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

•    Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)

•    Reisepass ist abgelaufen

•    Namensänderung (insbesondere bei Heirat)

•    Reisepass gibt die Identität nicht wieder

•    Verlust oder Diebstahl

Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden!



Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

Weitere notwendige Unterlagen je nach Beantragung sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html#ErforderlicheUnterlagen


Not- oder Expresspässe können ausschließlich bei der Passbehörde (BH Braunau) beantragt werden!


Reisedokumente können nicht mehr verlängert werden, nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt. Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument.


Kosten Reisepass:

Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei bei Erstausstellung (2 Jahre gültig)

Kinderpass ab vollendetem 2. - 12. Lebensjahr: € 30,00 (5 Jahre gültig)

Reisepass ab vollendetem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)


Kosten Personalausweis:

Bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei (2 Jahre gültig)

 Ab vollendetem 2. – 16. Lebensjahr: € 26,30 (5 Jahre gültig)

 Ab vollendetem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)


Gebührenbefreiung für Kinder:

Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes kann ein gebührenfreier Reisepass sowie Personalausweis beantragt werden. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.


Weitere Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html