Unter "Katastrophenschutz“ ist die Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur
Katastrophenabwehr und -bekämpfung einschließlich der dafür erforderlichen personellen, sachlichen und
organisatorischen Maßnahmen zu verstehen. Er umfasst den Schutz der Bevölkerung durch (vorbeugende und
abwehrende) Maßnahmen der Behörden, der Einsatzorganisationen, aber auch im privaten Bereich.